CareLit Fachartikel
APPS AUF REZEPT: Kassen fordern strengere Kriterien
Kucera, M. · kma - Klinik Management aktuell · 2020 · Heft 3 · S. 12 bis 12
Dokument
259642
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) legt fest, dass Apps künftig von Krankenkassen bezahlt werden müssen, wenn ein Arzt sie verschreibt. Unter welchen Voraussetzungen, erläutert das Bundesgesundheitsministerium in einem Referentenentwurf, der seit Mitte Januar vorliegt. Die Kassen haben Nachbesserungsbedarf angemeldet.
Schlagworte
Gesundheit
Pflege
kma - Klinik Management aktuell