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Entscheider-Blog: TSVG: Wer legt eigentlich die Standards für die Patientenakte fest?

Krohne, C. · kma - Klinik Management aktuell · 2019 · Heft 3 · S. 10 bis 10

Dokument
260233
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
kma - Klinik Management aktuell
Autor:innen
Krohne, C.
Ausgabe
Heft 3 / 2019
Jahrgang 24
Seiten
10 bis 10
Erschienen: 2019-03-06 13:00:00
ISSN
1439-3514

Zusammenfassung

Bei der zweiten Anhörung zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) war das Thema „Interoperabilität“ ein heiß diskutierter Punkt. Worum geht es? Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) soll dabei die umfassende Verantwortung für die Interoperabilität elektronischer Patientenakten erhalten und dabei unter anderem festlegen, welche inhaltlichen und technischen Standards dafür gelten sollen. Zum Jahr 2021 ist die Einführung der elektronischen Patientenakte verpflichtend, die Zeit drängt also.

Schlagworte

PATIENTENAKTEN ZEIT kma - Klinik Management aktuell