CareLit Fachartikel
Entscheider-Blog: TSVG: Wer legt eigentlich die Standards für die Patientenakte fest?
Krohne, C. · kma - Klinik Management aktuell · 2019 · Heft 3 · S. 10 bis 10
Dokument
260233
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei der zweiten Anhörung zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) war das Thema „Interoperabilität“ ein heiß diskutierter Punkt. Worum geht es? Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) soll dabei die umfassende Verantwortung für die Interoperabilität elektronischer Patientenakten erhalten und dabei unter anderem festlegen, welche inhaltlichen und technischen Standards dafür gelten sollen. Zum Jahr 2021 ist die Einführung der elektronischen Patientenakte verpflichtend, die Zeit drängt also.
Schlagworte
PATIENTENAKTEN
ZEIT
kma - Klinik Management aktuell