CareLit Fachartikel
Studienkosten bleiben in vielen Fällen absetzbar
Kucera, M. · kma - Klinik Management aktuell · 2016 · Heft 5 · S. 15 bis 15
Dokument
262803
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Studienkosten sind weiterhin als Werbungskosten absetzbar, wenn Studierende vorher eine Erstausbildung absolviert haben.
Schlagworte
Gesundheit
Pflege
Studienkosten
Absetzbar
Weiterhin
Werbungskosten
Studierende
Vorher
Erstausbildung
Absolviert
Bleiben
Vielen
Fällen
kma - Klinik Management aktuell