CareLit Fachartikel
Das fremde Geheimnis hüten
N.N. · Heilberufe · 2015 · Heft 9 · S. 1 bis 1
Dokument
267926
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Pflegende unterliegen der Schweigepflicht. Damit wird das Gebot der Wahrung der Privatsphäre von Patienten und Heimbewohnern rechtlich geschützt. Die Rechtsfolgen bei einem Verstoß gegen die Schweigepflicht sind erheblich.
Schlagworte
Gesundheit
Pflege
Heilberufe