CareLit Fachartikel
Eigenverantwortlich Leben retten
N.N. · Heilberufe · 2015 · Heft 6 · S. 1 bis 1
Dokument
268136
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vor zwei Jahren beschloss der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates das Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (Notfallsanitätergesetz — NotSanG). Das größte Novum des am 1. Januar 2014 in Kraft getretenen Gesetzes: Notfallsanitäter können heilkundliche Maßnahmen eigenständig durchführen.
Schlagworte
LEBEN
Heilberufe