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Haschisch-Besitz auch bei Morbus-Crohn verboten

N.N. · kma - Klinik Management aktuell · 2016 · Heft 3 · S. 7 bis 7

Dokument
268426
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
kma - Klinik Management aktuell
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 3 / 2016
Jahrgang 9
Seiten
7 bis 7
Erschienen: 2016-03-15 09:36:51
ISSN
1439-3514

Zusammenfassung

Der Besitz von Haschisch ist in Deutschland auch für Personen mit Morbus Crohn illegal. Trotz der medizinischen Anwendung von Cannabis zur Linderung von Symptomen bei dieser Erkrankung bleibt der Besitz von Haschisch rechtlich unzulässig. Die Gesetzgebung sieht vor, dass nur bestimmte Formen von Cannabis, die als Arzneimittel zugelassen sind, legal verwendet werden dürfen. Patienten müssen dafür eine ärztliche Verschreibung erhalten und die entsprechenden Produkte aus Apotheken beziehen. Der Besitz von nicht zugelassenem Cannabis, einschließlich Haschisch, kann rechtliche Konsequenzen nach

Schlagworte

Gesundheit Pflege kma - Klinik Management aktuell