Haschisch-Besitz auch bei Morbus-Crohn verboten
N.N. · kma - Klinik Management aktuell · 2016 · Heft 3 · S. 7 bis 7
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Besitz von Haschisch ist in Deutschland auch für Personen mit Morbus Crohn illegal. Trotz der medizinischen Anwendung von Cannabis zur Linderung von Symptomen bei dieser Erkrankung bleibt der Besitz von Haschisch rechtlich unzulässig. Die Gesetzgebung sieht vor, dass nur bestimmte Formen von Cannabis, die als Arzneimittel zugelassen sind, legal verwendet werden dürfen. Patienten müssen dafür eine ärztliche Verschreibung erhalten und die entsprechenden Produkte aus Apotheken beziehen. Der Besitz von nicht zugelassenem Cannabis, einschließlich Haschisch, kann rechtliche Konsequenzen nach