Kein Bußgeld wegen Start-Stopp-Automatik
N.N. · Heilberufe · 2015 · Heft 1 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
_ Gute Nachricht für Mitarbeiter ambulanter Pflegedienste, die viel mit dem Auto unterwegs sind: Schaltet eine Start-Stopp-Automatik bei einer Ampelpause den Motor aus, um Sprit zu sparen, kann dem Fahrer kein Bußgeld auferlegt werden, wenn er in diesem Moment sein Handy bedient. Grundsätzlich ist die Nutzung eines Mobiltelefons beim Autofahren verboten – allerdings nicht, wenn das Auto steht und der Motor aus ist. Der Fall: Ein Autofahrer hatte an einer Ampel gehalten. Die Ampelpause nutzte er zum Telefonieren – und wurde erwischt. 40 Euro Bußgeld sollte er zahlen – und das Amtsgericht bestätigte diese Entschei…