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Kein Bußgeld wegen Start-Stopp-Automatik

N.N. · Heilberufe · 2015 · Heft 1 · S. 1 bis 1

Dokument
268616
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Heilberufe
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 1 / 2015
Jahrgang 67
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2015-01-01 00:00:00
ISSN
1867-1535

Zusammenfassung

_ Gute Nachricht für Mitarbeiter ambulanter Pflegedienste, die viel mit dem Auto unterwegs sind: Schaltet eine Start-Stopp-Automatik bei einer Ampelpause den Motor aus, um Sprit zu sparen, kann dem Fahrer kein Bußgeld auferlegt werden, wenn er in diesem Moment sein Handy bedient. Grundsätzlich ist die Nutzung eines Mobiltelefons beim Autofahren verboten – allerdings nicht, wenn das Auto steht und der Motor aus ist. Der Fall: Ein Autofahrer hatte an einer Ampel gehalten. Die Ampelpause nutzte er zum Telefonieren – und wurde erwischt. 40 Euro Bußgeld sollte er zahlen – und das Amtsgericht bestätigte diese Entschei…

Schlagworte

Gesundheit Pflege Heilberufe