CareLit Fachartikel
Leistungsvergütung post mortem
N.N. · Heilberufe · 2014 · Heft 12 · S. 1 bis 1
Dokument
268689
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eigentlich ist es doch klar: Mit § 19 Absatz 6 SGB XII ist geregelt, dass der Anspruch auf Leistungen für Einrichtungen oder auf Pflegegeld nach dem Tod des Leistungsberechtigten demjenigen zusteht, der die Leistungen erbracht beziehungsweise die Pflege geleistet hat. Merkwürdigerweise gehören ambulante Pflegeeinrichtungen aber nicht dazu. Das kann fatale Folgen haben, wenn Sie nicht gut argumentieren können.
Schlagworte
Gesundheit
Pflege
Heilberufe