CareLit Fachartikel

Leistungsvergütung post mortem

N.N. · Heilberufe · 2014 · Heft 12 · S. 1 bis 1

Dokument
268689
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Heilberufe
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 12 / 2014
Jahrgang 66
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2014-12-01 00:00:00
ISSN
1867-1535

Zusammenfassung

Eigentlich ist es doch klar: Mit § 19 Absatz 6 SGB XII ist geregelt, dass der Anspruch auf Leistungen für Einrichtungen oder auf Pflegegeld nach dem Tod des Leistungsberechtigten demjenigen zusteht, der die Leistungen erbracht beziehungsweise die Pflege geleistet hat. Merkwürdigerweise gehören ambulante Pflegeeinrichtungen aber nicht dazu. Das kann fatale Folgen haben, wenn Sie nicht gut argumentieren können.

Schlagworte

Gesundheit Pflege Heilberufe