CareLit Fachartikel
Berufserlaubnis entzogen
N.N. · Heilberufe · 2014 · Heft 2 · S. 1 bis 1
Dokument
268924
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Erweist sich eine Krankenschwester oder ein Krankenpfleger in der Berufsausübung als unzuverlässig, kann die Berufsbezeichnung widerrufen werden. Besonders schwerwiegend stellt sich ein Fehlverhalten im Rahmen der Berufsausübung dar. Geldzuwendungen von Patienten bergen dabei ein besonderes Risiko. Solche Begünstigungen sollten grundsätzlich nicht in Anspruch genommen werden.
Schlagworte
Gesundheit
Pflege
Heilberufe