CareLit Fachartikel

Berufserlaubnis entzogen

N.N. · Heilberufe · 2014 · Heft 2 · S. 1 bis 1

Dokument
268924
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Heilberufe
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 2 / 2014
Jahrgang 66
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2014-02-01 00:00:00
ISSN
1867-1535

Zusammenfassung

Erweist sich eine Krankenschwester oder ein Krankenpfleger in der Berufsausübung als unzuverlässig, kann die Berufsbezeichnung widerrufen werden. Besonders schwerwiegend stellt sich ein Fehlverhalten im Rahmen der Berufsausübung dar. Geldzuwendungen von Patienten bergen dabei ein besonderes Risiko. Solche Begünstigungen sollten grundsätzlich nicht in Anspruch genommen werden.

Schlagworte

Gesundheit Pflege Heilberufe