CareLit Fachartikel
Zur Frage der Beweislastumkehr bei Hygienemängeln – Abgrenzung einfacher vs. grober Hygienefehler
Middendorf, M. · Krankenhaushygiene up2date · 2015 · Heft 4 · S. 227 bis 228
Dokument
269229
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das OLG Hamm hat sich mit der Frage beschäftigt, unter welchen Voraussetzungen ein Hygienefehler bei der Entleerung einer Eiterpustel anzunehmen ist. Die Klägerin hatte von den Beklagten – einem Krankenhaus und dem Chefarzt der orthopädischen Abteilung – Schmerzensgeld und Schadensersatz gefordert, nachdem es zu einer Infektion mit Staphylococcus aureus und einer nachfolgenden Spondylodiszitis gekommen war. OLG Hamm, Urteil v. 17.8.2015, Az: I-3 U 28/15
Schlagworte
INFEKTION
KRANKENHAUS
SCHADENSERSATZ
URTEIL
STAPHYLOCOCCUS
Krankenhaushygiene up2date