Krankenhausbegehungen durch das Gesundheitsamt
Peters, K. · Krankenhaushygiene up2date · 2011 · Heft 2 · S. 133 bis 151
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In Deutschland ist die infektionshygienische Überwachung der Krankenhäuser durch die Gesundheitsämter im Infektionsschutzgesetz (IfSG) und in den Gesundheitsdienstgesetzen der Länder verankert. Maßnahmen zur Prävention und Reduktion nosokomialer Infektionen werden insbesondere im § 36 und § 23 des IfSG festgeschrieben. Die Kontrolle der Dokumentation und Bewertung nosokomialer Infektionen, multiresistenter Erreger (z. B. MRSA) und Antibiotikaresistenzen erfolgt durch Einsichtnahme der Gesundheitsämter in die Unterlagen. Die infektionshygienischen Begehungen zur externen Qualitätssicherung des Hygienemanagements…