Multiresistente Erreger contra ärztliche Schweigepflicht
Beßler, S. · Krankenhaushygiene up2date · 2011 · Heft 2 · S. 153 bis 169
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Tatsache, dass bei einem Patienten eine MRSA-Besiedelung vorliegt, ist ein Geheimnis, das der ärztlichen Schweigepflicht unterliegt. Der Patient hat ein Recht, dass dieses Geheimnis gewahrt wird und der Arzt sowie das Pflegepersonal machen sich strafbar, wenn sie das Geheimnis unbefugt offenbaren, sprich z. B. unbefugt an den Krankentransport oder die aufnehmende Einrichtung weitergeben. Eine Weitergabe der Information darf nur erfolgen, wenn eine Befugnis hierfür vorliegt. In Bayern gibt es für die Weitergabe der Information an die Integrierte Leitstelle oder den Krankentransportunternehmer eine gesetzliche…