Vorgehen bei Ausbrüchen nosokomialer Infektionen
Ammon, A. · Krankenhaushygiene up2date · 2007 · Heft 3 · S. 217 bis 232
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Definition Laut Infektionsschutzgesetz ist ein Ausbruch als das gehäufte Auftreten nosokomialer Infektionen, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird, definiert. Ausbrüche nosokomialer Infektionen sind nicht-namentlich dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Deskriptive Untersuchung Die Ausbruchsuntersuchung sollte durch ein multidisziplinäres Team erfolgen, zu dem Krankenhaushygieniker, Hygienebeauftragter Arzt/Ärztin, Hygienefachkraft, Mikrobiologe, Kliniker und Pflegepersonal von der/den betroffenen Stationen, ein Mitarbeiter des Gesundheitsamtes und ein Ansprechpartner…