Aufbereitung von Medizinprodukten zum einmaligen Gebrauch
Heeg, P. · Krankenhaushygiene up2date · 2007 · Heft 3 · S. 249 bis 260
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Es ist grundsätzlich rechtlich zulässig und technisch möglich, Medizinprodukte, die vom Hersteller für den einmaligen Gebrauch abgegeben werden (Einmalprodukte, Einwegprodukte) aufzubereiten. Dies bedeutet nicht, dass Einmalprodukte ohne Einschränkung als aufbereitbar anzusehen sind. Die Anwendung aufbereiteter Medizinprodukte ist weder ethisch noch unter dem Aspekt der Patientensicherheit verwerflich. Die erforderliche Qualitätskontrolle umfasst sowohl hygienisch-mikrobiologische wie technisch-funktionelle Untersuchungen. Diese Verfahren sind, ebenso wie das dazugehörige Qualitätsmanagement, in einer Klinik in…