CareLit Fachartikel

Haftungsrechtliche Bedeutung von Leitlinien

Ulsenheimer, K. · Krankenhaushygiene up2date · 2006 · Heft 2 · S. 169 bis 175

Dokument
269925
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaushygiene up2date
Autor:innen
Ulsenheimer, K.
Ausgabe
Heft 2 / 2006
Jahrgang 1
Seiten
169 bis 175
Erschienen: 2006-12-08 13:00:00
ISSN
1862-5797

Zusammenfassung

Zusammenfassend ist die haftungsrechtliche Bedeutung der Leitlinien also wie folgt zu umschreiben: Wenn sie den medizinischen Standard zum Zeitpunkt der Behandlung widerspiegeln, sind sie „grundsätzlich” im Sinne von „Ausnahmen vorbehalten” zu befolgen. Erste Voraussetzung für eine Bindungswirkung der Richt- und Leitlinien ist also immer ihre inhaltliche Identität mit dem „Facharztstandard” bzw. „Stand der Wissenschaft”, zweite Voraussetzung, dass im konkreten Einzelfall ein Abweichen hiervon weder geboten noch zu begründen ist. Sollte dieser Sonderfall vorliegen, müssen die dafür maßgeblichen Umstände zur Verme…

Schlagworte

Gesundheit Pflege LEITLINIEN Krankenhaushygiene up2date