Haftungsrechtliche Bedeutung von Leitlinien
Ulsenheimer, K. · Krankenhaushygiene up2date · 2006 · Heft 2 · S. 169 bis 175
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassend ist die haftungsrechtliche Bedeutung der Leitlinien also wie folgt zu umschreiben: Wenn sie den medizinischen Standard zum Zeitpunkt der Behandlung widerspiegeln, sind sie „grundsätzlich” im Sinne von „Ausnahmen vorbehalten” zu befolgen. Erste Voraussetzung für eine Bindungswirkung der Richt- und Leitlinien ist also immer ihre inhaltliche Identität mit dem „Facharztstandard” bzw. „Stand der Wissenschaft”, zweite Voraussetzung, dass im konkreten Einzelfall ein Abweichen hiervon weder geboten noch zu begründen ist. Sollte dieser Sonderfall vorliegen, müssen die dafür maßgeblichen Umstände zur Verme…