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Die Einführung der Sterilisationsgesetzgebung im Deutschen Reich (1933/1934) und ihre psychiatrieund biologiehistorischen Grundlagen
F. Kohl · PPH · 2002 · Heft 1 · S. 25 bis 30
Dokument
272961
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Sterilisationsgesetzgebung im Deutschen Reich, die 1933/1934 eingeführt wurde, basierte auf psychiatrischen und biologischen Theorien der Zeit. Diese Gesetzgebung zielte darauf ab, die "Rassenhygiene" zu fördern und als Teil der nationalsozialistischen Ideologie die vermeintlich "lebensunwerten" Leben zu eliminieren. Psychiatrische Diagnosen wie Schizophrenie oder Epilepsie wurden als rechtfertigende Gründe für Zwangssterilisationen herangezogen. Die Gesetzgebung reflektierte ein tiefes Misstrauen gegenüber psychisch Kranken und eine utilitaristische Sichtweise auf menschliches Leben. Die
Schlagworte
Gesundheit
Pflege
PPH