Antwort
Kuhnke, R.; Pfaff, K. · retten! · 2020 · Heft 9 · S. 227 bis 227
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Lieber Herr Heiligers, lieber Herr Feltus, herzlichen Dank für Ihren kritischen, aber konstruktiven Hinweis zu unserem Beitrag [1]. Da wir keine Juristen sind, haben wir Ihre Kritik sehr ernst genommen und uns entsprechend kundig gemacht. Wir können Ihrer Argumentation folgen und denken, die Einwilligungsfähigkeit des Patienten wäre in der Entscheidungsraute im Algorithmus besser gewesen. Grundsätzlich ging es uns um die Frage, ob es Gründe dafür geben kann, dass trotz offensichtlicher Unversehrtheit eines Patienten ein Transport zu empfehlen ist. Dazu schien uns die Geschäftsfähigkeit ein möglicher Ansatz: Sie…