Die Uhr tickt etwas langsamer: erst Ende 2023 endet nun die Übergangsregelung für Rettungsassistenten
Kuhnke, R. · retten! · 2020 · Heft 2 · S. e1 bis e6
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 29. November 2019 hat der Bundesrat einer Änderung des Notfallsanitätergesetzes zugestimmt. Nicht sieben sondern erst zehn Jahre nach Inkrafttreten des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) und seiner ergänzenden Ausbildungs- und Prüfungsordnung (NotSanAPrV) endet nun die Übergangsvorschrift nach § 32 NotSanG für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten. Die Uhr tickt zwar, doch Rettungsassistenten bleibt nun noch bis Ende 2023 Zeit, an einer Ergänzungsprüfung oder alternativ an einer staatlichen Vollprüfung teilzunehmen. * Dieser Beitrag ist eine aktualisierte Fassung der Druckversion „Die Uhr tickt: Ende…