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Die Uhr tickt etwas langsamer: erst Ende 2023 endet nun die Übergangsregelung für Rettungsassistenten

Kuhnke, R. · retten! · 2020 · Heft 2 · S. e1 bis e6

Dokument
273298
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
retten!
Autor:innen
Kuhnke, R.
Ausgabe
Heft 2 / 2020
Jahrgang 9
Seiten
e1 bis e6
Erschienen: 2020-02-20 13:00:00
ISSN
2193-2387

Zusammenfassung

Am 29. November 2019 hat der Bundesrat einer Änderung des Notfallsanitätergesetzes zugestimmt. Nicht sieben sondern erst zehn Jahre nach Inkrafttreten des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) und seiner ergänzenden Ausbildungs- und Prüfungsordnung (NotSanAPrV) endet nun die Übergangsvorschrift nach § 32 NotSanG für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten. Die Uhr tickt zwar, doch Rettungsassistenten bleibt nun noch bis Ende 2023 Zeit, an einer Ergänzungsprüfung oder alternativ an einer staatlichen Vollprüfung teilzunehmen. * Dieser Beitrag ist eine aktualisierte Fassung der Druckversion „Die Uhr tickt: Ende…

Schlagworte

Gesundheit Pflege retten!