Pharmakologisches Wissen im Rettungsdienst
Leibinger, S. · retten! · 2018 · Heft 4 · S. 81 bis 82
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) mit dem neuen Berufsbild des Notfallsanitäters als 3-jährigem Gesundheitsfachberuf trat am 1. Januar 2014 in Kraft. Der Gesetzgeber hat in § 4 Ausbildungsziele genannt, die die Ausbildung in sowohl invasiven Maßnahmen als auch heilkundliche Maßnahmen bei bestimmten notfallmedizinischen Zustandsbildern und Situationen umfassen, die vom Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) oder einem entsprechend zuständigen Arzt standardmäßig vorgegeben werden. Dazu relevant ist der Wortlaut der zwei folgenden Textpassagen: § 4 Abs. 2 Nr. 1c NotSanG„Durchführen medizinischer Maßnahmen (…) b…