CareLit Fachartikel

Sichtung und Vorsichtung bei Massenanfall von Verletzten und Erkrankten

Schmöller, G.; Hagen, F. · retten! · 2017 · Heft 11 · S. 372 bis 381

Dokument
273449
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
retten!
Autor:innen
Schmöller, G.; Hagen, F.
Ausgabe
Heft 11 / 2017
Jahrgang 6
Seiten
372 bis 381
Erschienen: 2017-11-21 13:00:00
ISSN
2193-2387

Zusammenfassung

Laut Definition der Bundesärztekammer (BÄK) ist die Sichtung eine ärztliche Aufgabe. Leider sind selbst im Regelrettungsdiensteinsatz Ärzte und Notärzte nicht immer als erste an der Einsatzstelle – und schon gar nicht beim Massenanfall von Verletzten und Erkrankten (MANV/MANE). Somit müssen auch Nichtärzte die Sichtung durchführen. Um diesem Umstand Rechnung tragen zu können, wurde in Bayern der Begriff „(nichtärztliche) Vorsichtung“ gewählt [1].

Schlagworte

Gesundheit Pflege retten!