Rechtsticker
Weimer, T. · Im OP · 2021 · Heft 6 · S. 237 bis 237
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In diesem Fall machte die Klägerin geltend, sie hätte über die Gefahr eines möglichen ärztlichen Behandlungsfehlers aufgeklärt werden müssen. Das OLG Zweibrücken erteilte ihr eine Absage. Der Arzt ist schon grundsätzlich verpflichtet, den medizinischen Behandlungsstandard einzuhalten. Eine Pflicht, den Patienten zusätzlich darüber aufklären, dass es für diesen sicherer wäre, wenn der medizinische Behandlungsstandard eingehalten und nicht unterschritten wird, ergibt sich daraus aber nicht. Vielmehr schuldet ein Arzt einen solchen therapeutischen Sicherheitshinweis erst dann, wenn der Patient eine ihm angebotene i…