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Weimer, T. · Im OP · 2019 · Heft 6 · S. 225 bis 225

Dokument
276748
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Im OP
Autor:innen
Weimer, T.
Ausgabe
Heft 6 / 2019
Jahrgang 09
Seiten
225 bis 225
Erschienen: 2019-10-25 13:00:00
ISSN
1611-7905

Zusammenfassung

Der für die Annahme eines Befunderhebungsfehlers erforderliche Pflichtwidrigkeitsvorwurf kann darin bestehen, dass die medizinisch gebotene Befundung mit einem von Beginn an nur notdürftig reparierten Gerät unternommen wird, auch wenn das Gerät zunächst noch verwertbare Aufzeichnungen liefert. Vorliegend war das CTG-Gerät lediglich mit einem Heftpflaster geflickt worden. BGH, Urteil v. 24.07.2018 – VI ZR 294/17 Praxishinweis: Die Medizinproduktebetreiberverordnung enthält in § 7 Regeln zur Instandhaltung von Medizinprodukten. Danach umfasst diese insbesondere Instandhaltungsmaßnahmen und die Instandsetzung. Maßn…

Schlagworte

Gesundheit Pflege Im OP