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Bork, C. · Im OP · 2013 · Heft 6 · S. 284 bis 285
Dokument
277514
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Berufshaftpflichtversicherung Die Vorwürfe von Patienten, ihr Arzt oder das medizinische Personal habe bei der OP gepfuscht, nehmen zu. Zudem wurden die Rechte der Patienten gesetzlich gestärkt. Die Zahl der Klagen und Gerichtsverfahren steigt. Zwar deckt grundsätzlich die Berufshaftpflichtversicherung eines Krankenhauses Behandlungsfehler ab. Doch es gibt Deckungslücken. Handelt ein Arbeitnehmer grob fahrlässig, kann das Krankenhaus sogar Regressansprüche stellen.
Schlagworte
ARBEITNEHMER
BEHANDLUNGSFEHLER
KRANKENHAUS
PERSONAL
PATIENTEN
Im OP