GKV Spitzenverband: Weiterentwicklung der Anbieterqualifikationen im Leitfaden Prävention (gem. § 20 SGB V)
Angelika Baldus · B&G Bewegungstherapie und Gesundheitssport · 2018 · Heft 11 · S. 284 bis 285
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der GKV Spitzenverband hat die Anbieterqualifikationen im Rahmen des Leitfadens Prävention gemäß § 20 SGB V weiterentwickelt. Ziel dieser Anpassungen ist es, die Qualität der Präventionsangebote zu steigern und sicherzustellen, dass die Anbieter über die notwendigen Kompetenzen verfügen. Die neuen Anforderungen umfassen unter anderem spezifische Qualifikationen, die für die Durchführung von Präventionsmaßnahmen erforderlich sind. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Gesundheit der Versicherten zu fördern und präventive Angebote effektiver zu gestalten. Die Weiterentwicklung orientiert