Praxisanleitung nach dem Pflegeberufegesetz
N.N. · Pflegezeitschrift · 2023 · Heft 3 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Durch das reformierte Pflegeberufegesetz (PflBG) wird eine Aufwertung der Praxisanleitung angestrebt (Gesetzentwurf der Bundesregierung 2016). Wesentlicher Bestandteil der praktischen Ausbildung ist die Praxisanleitung (§ 6 Abs. 3 PflBG). Entsprechend größer sind die Verantwortungsbereiche und Tätigkeitsfelder der qualifizierten Praxisanleitenden geworden. Neue Organisationsformen der Praxisanleitung müssen in der Pflegepraxis etabliert werden. Die damit einhergehenden Herausforderungen lassen Praxisanleitende durch die aktuellen Rahmenbedingungen im Gesundheitssektor häufig an ihre Grenzen stoßen.