Der Umgang mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
M. Beden · B&G Bewegungstherapie und Gesundheitssport · 2007 · Heft 2 · S. 27 bis 28
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zielt darauf ab, Diskriminierung aufgrund von Rasse, Geschlecht, Behinderung, Alter, sexueller Identität und Religion zu verhindern. Es gilt für alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens, insbesondere im Arbeitsrecht. Arbeitgeber sind verpflichtet, Diskriminierung zu vermeiden und Chancengleichheit zu fördern. Das AGG sieht Maßnahmen vor, um Benachteiligungen zu beseitigen und bietet Betroffenen die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten. Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen sind wichtig, um ein diskriminierungsfreies Umfeld zu