CareLit Fachartikel
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Pietruck, V. · Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift · 2022 · Heft 7 · S. 62 bis 66
Dokument
283206
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Werbung im Internet kann zum Beispiel auf Social Media, der eigenen Website, einem Newsletter oder einem Blog erfolgen. Sollen Heilpraktikertätigkeiten online beworben werden, sind verschiedene Gesetze zu beachten, um insbesondere Abmahnungen zu vermeiden. Zur Rechtssicherheit von Onlinewerbung sollte ein entsprechender Fachanwalt zurate gezogen werden; wichtig ist ein rechtssicheres Grundgerüst.
Schlagworte
INTERNET
WERBUNG
Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift