CareLit Fachartikel

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Pietruck, V. · Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift · 2022 · Heft 7 · S. 62 bis 66

Dokument
283206
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift
Autor:innen
Pietruck, V.
Ausgabe
Heft 7 / 2022
Jahrgang 17
Seiten
62 bis 66
Erschienen: 2022-11-11 13:00:00
ISSN
1862-2267

Zusammenfassung

Werbung im Internet kann zum Beispiel auf Social Media, der eigenen Website, einem Newsletter oder einem Blog erfolgen. Sollen Heilpraktikertätigkeiten online beworben werden, sind verschiedene Gesetze zu beachten, um insbesondere Abmahnungen zu vermeiden. Zur Rechtssicherheit von Onlinewerbung sollte ein entsprechender Fachanwalt zurate gezogen werden; wichtig ist ein rechtssicheres Grundgerüst.

Schlagworte

INTERNET WERBUNG Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift