Wirkungsaussagen auf Websites: Abmahnfallen vermeiden!
Heinz-Georg, B. · Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift · 2021 · Heft 1 · S. 54 bis 57
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Sachbezogene und differenzierte Therapieinformationen auf Heilpraktiker-Websites vermitteln – im Gegensatz zu überschwänglichen Wirkungsaussagen – Nutzern und potenziellen Abmahnern die erforderliche Seriosität. Sofern – wie bei den meisten naturheilkundlichen Verfahren – für die angestrebte Wirkung keine Evidenz vorliegt, muss dies in Zusammenhang mit der Therapieinformation entsprechend dargestellt werden. Absolute Therapieaussagen wie „korrigiert Fehlstellungen“ müssen ersetzt werden durch Formulierungen wie „kann nach Beobachtungen einzelner Therapeuten oftmals Fehlstellungen korrigieren“.