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Wirkungsaussagen auf Websites: Abmahnfallen vermeiden!

Heinz-Georg, B. · Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift · 2021 · Heft 1 · S. 54 bis 57

Dokument
283522
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift
Autor:innen
Heinz-Georg, B.
Ausgabe
Heft 1 / 2021
Jahrgang 16
Seiten
54 bis 57
Erschienen: 2021-02-17 13:00:00
ISSN
1862-2267

Zusammenfassung

Sachbezogene und differenzierte Therapieinformationen auf Heilpraktiker-Websites vermitteln – im Gegensatz zu überschwänglichen Wirkungsaussagen – Nutzern und potenziellen Abmahnern die erforderliche Seriosität. Sofern – wie bei den meisten naturheilkundlichen Verfahren – für die angestrebte Wirkung keine Evidenz vorliegt, muss dies in Zusammenhang mit der Therapieinformation entsprechend dargestellt werden. Absolute Therapieaussagen wie „korrigiert Fehlstellungen“ müssen ersetzt werden durch Formulierungen wie „kann nach Beobachtungen einzelner Therapeuten oftmals Fehlstellungen korrigieren“.

Schlagworte

WIRKUNG Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift