CareLit Fachartikel

Heilpraktikerausbildung steuerlich absetzen

Sell, M. · Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift · 2020 · Heft 7 · S. 56 bis 58

Dokument
283566
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift
Autor:innen
Sell, M.
Ausgabe
Heft 7 / 2020
Jahrgang 15
Seiten
56 bis 58
Erschienen: 2020-11-10 13:00:00
ISSN
1862-2267

Zusammenfassung

Kosten der Heilpraktikerausbildung können ohne Einschränkungen geltend gemacht werden, wenn der Kandidat bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen kann. Ist die Heilpraktikerausbildung eine Erstausbildung, sind diese Kosten nur als Sonderausgaben begrenzt abzugsfähig. Als Ausbildungskosten sind alle Kosten abzugsfähig, die durch die Ausbildung veranlasst sind. Die Aufwendungen sind nur in dem Jahr abzugsfähig, in dem sie bezahlt wurden.

Schlagworte

KOSTEN AUSBILDUNG BERUFSAUSBILDUNG Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift