CareLit Fachartikel
Heilpraktikerausbildung steuerlich absetzen
Sell, M. · Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift · 2020 · Heft 7 · S. 56 bis 58
Dokument
283566
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Kosten der Heilpraktikerausbildung können ohne Einschränkungen geltend gemacht werden, wenn der Kandidat bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen kann. Ist die Heilpraktikerausbildung eine Erstausbildung, sind diese Kosten nur als Sonderausgaben begrenzt abzugsfähig. Als Ausbildungskosten sind alle Kosten abzugsfähig, die durch die Ausbildung veranlasst sind. Die Aufwendungen sind nur in dem Jahr abzugsfähig, in dem sie bezahlt wurden.
Schlagworte
KOSTEN
AUSBILDUNG
BERUFSAUSBILDUNG
Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift