CareLit Fachartikel
Anreiz für Arbeitnehmer
Dornbusch, H. · Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift · 2020 · Heft 6 · S. 65 bis 67
Dokument
283582
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Heilpraktiker, die Mitarbeiter beschäftigen, können die Arbeitgeberattraktivität durch vermögenswirksame Leistungen steigern. Als Arbeitgeber kann, aber muss sich der Heilpraktiker nicht an der Vermögensbildung seiner Arbeitnehmer beteiligen. Arbeitnehmer-Sparzulagen für die Anlage vermögenswirksamer Leistungen sind an Einkommensgrenzen gekoppelt, steuerfreie Vermögensbeteiligungen nicht.
Schlagworte
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
HEILPRAKTIKER
MITARBEITER
Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift