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Sachverstand und waches Auge

Handke, D. · Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift · 2019 · Heft 3 · S. 68 bis 71

Dokument
283763
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift
Autor:innen
Handke, D.
Ausgabe
Heft 3 / 2019
Jahrgang 14
Seiten
68 bis 71
Erschienen: 2019-06-11 13:00:00
ISSN
1862-2267

Zusammenfassung

Immer häufiger fordern Aufsichtsbehörden invasiv arbeitende Heilpraktiker schriftlich auf, Hygienemaßnahmen zu dokumentieren und nachzuweisen. Für invasive Tätigkeiten gelten besondere Anforderungen an Desinfektionsmaßnahmen sowie die Sterilität und Entsorgung des verwendeten Materials. Die jeweiligen Vorgaben unter anderem für Fortbildung, Flächendesinfektion, Material, Vor-, Zu- und Nachbereitung der Injektion finden sich in den Hygieneverordnungen der Länder, den KRINKO-Empfehlungen sowie die TRBA 250.

Schlagworte

ENTSORGUNG HEILPRAKTIKER INJEKTION Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift