CareLit Fachartikel
Sachverstand und waches Auge
Handke, D. · Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift · 2019 · Heft 3 · S. 68 bis 71
Dokument
283763
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Immer häufiger fordern Aufsichtsbehörden invasiv arbeitende Heilpraktiker schriftlich auf, Hygienemaßnahmen zu dokumentieren und nachzuweisen. Für invasive Tätigkeiten gelten besondere Anforderungen an Desinfektionsmaßnahmen sowie die Sterilität und Entsorgung des verwendeten Materials. Die jeweiligen Vorgaben unter anderem für Fortbildung, Flächendesinfektion, Material, Vor-, Zu- und Nachbereitung der Injektion finden sich in den Hygieneverordnungen der Länder, den KRINKO-Empfehlungen sowie die TRBA 250.
Schlagworte
ENTSORGUNG
HEILPRAKTIKER
INJEKTION
Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift