CareLit Fachartikel
Mitgeschöpf als Medizin
Bierbach, E. · Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift · 2019 · Heft 2 · S. 12 bis 18
Dokument
283768
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Lebende Tiere, die zu Heilzwecken eingesetzt werden, können als Arzneimittel oder Medizinprodukt zugelassen sein. Zu den klassischen tierischen Heilmitteln in der Naturheilkunde gehören unter anderem Blutegel, Ameisensäure, Cantharidenpflaster und homöopathische Zubereitungen. Nicht mehr legal möglich ist der Einsatz von Schlangengiften im Sinne der Enzymtherapie. Bei Zuwiderhandlung drohen haftungsrechtliche Konsequenzen.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
MEDIZINPRODUKT
NATURHEILKUNDE
Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift