CareLit Fachartikel
Recht(lich) bewegte Zeiten
Kämper, S. · Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift · 2019 · Heft 8 · S. 10 bis 13
Dokument
283798
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ärzte können gemäß einer Ausnahmeregelung in der DSGVO ohne ausdrückliche Einwilligung des Patienten Gesundheitsdaten verarbeiten. Heilpraktiker bisher noch nicht. Bis Ende 2020 können Heilpraktiker noch kosmetische Laserbehandlungen und Tattooentfernungen durchführen, ab 2021 nur noch medizinisch notwendige Laserbehandlungen. Laut eines kürzlich ergangenen Gerichtsurteils sollen bestimmte Eigenbluttherapievarianten unter das Transfusionsgesetz fallen und sind somit Heilpraktikern vorerst untersagt. Nicht so die homöopathische Eigenblutbehandlung.
Schlagworte
HEILPRAKTIKER
EINWILLIGUNG
ÄRZTE
PATIENTEN
Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift