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Recht(lich) bewegte Zeiten

Kämper, S. · Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift · 2019 · Heft 8 · S. 10 bis 13

Dokument
283798
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift
Autor:innen
Kämper, S.
Ausgabe
Heft 8 / 2019
Jahrgang 13
Seiten
10 bis 13
Erschienen: 2019-01-02 13:00:00
ISSN
1862-2267

Zusammenfassung

Ärzte können gemäß einer Ausnahmeregelung in der DSGVO ohne ausdrückliche Einwilligung des Patienten Gesundheitsdaten verarbeiten. Heilpraktiker bisher noch nicht. Bis Ende 2020 können Heilpraktiker noch kosmetische Laserbehandlungen und Tattooentfernungen durchführen, ab 2021 nur noch medizinisch notwendige Laserbehandlungen. Laut eines kürzlich ergangenen Gerichtsurteils sollen bestimmte Eigenbluttherapievarianten unter das Transfusionsgesetz fallen und sind somit Heilpraktikern vorerst untersagt. Nicht so die homöopathische Eigenblutbehandlung.

Schlagworte

HEILPRAKTIKER EINWILLIGUNG ÄRZTE PATIENTEN Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift