CareLit Fachartikel
Mit vereinter Kraft?
Oberhauser, A. · Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift · 2018 · Heft 7 · S. 15 bis 17
Dokument
283814
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Kooperationen zwischen Heilpraktikern und Zahnärzten sind möglich in Form von Empfehlungsstrukturen, Anstellungsverhältnissen oder einer reinen Organisationsgemeinschaft. Streng anatomisch gesehen dürfte der Heilpraktiker Zahnherde nicht einmal befunden. Jedoch wird dies bislang behördlich nicht sanktioniert und es gibt noch keine Rechtsprechung dazu. Befunde zu Zahnstellung und Bissverhalten unterstehen dem Zahnarztvorbehalt. Das Kiefergelenk darf der Heilpraktiker behandeln.
Schlagworte
HEILPRAKTIKER
RECHTSPRECHUNG
Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift