CareLit Fachartikel
Steuerliche Abzugsfähigkeit eines Arbeitszimmers
Dornbusch, H. · Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift · 2018 · Heft 6 · S. 72 bis 74
Dokument
283866
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Arbeitszimmer zu Hause, welches so gut wie ausschließlich beruflich genutzt wird, kann zumindest teilweise steuerlich abgesetzt werden. Das gilt unter gewissen Bedingungen und nur, wenn die Praxis keinen geeigneten Raum bietet. Auch beruflich bedingte Einrichtungsgegenstände in den privaten vier Wänden können abgesetzt werden. Bei Kosten, die für das gesamte Zuhause anfallen, kann der Anteil, der auf das Arbeitszimmer fällt, geltend gemacht werden.
Schlagworte
Gesundheit
Pflege
PRAXIS
Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift