CareLit Fachartikel
Die Lücke im Beipackzettel
Diefenbach, M. · Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift · 2018 · Heft 3 · S. 1 bis 1
Dokument
283984
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Damit man bei einem homöopathischen Mittel eine Indikation angegeben darf, muss es eine Monographie für den Wirkstoff von der Kommission D (zuständig für Homöopathie) geben. Sind in einem Mittel mehrere Wirkstoffe kombiniert, muss jedes Einzelmittel dasselbe Anwendungsgebiet laut der Monographie aufweisen. Andernfalls kann ein Einzel- oder kombiniertes Mittel ohne Indikationsangabe registriert werden.
Schlagworte
INDIKATION
Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift