Für Heilpraktiker erlaubt oder verboten?
Tamm, B. · Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift · 2016 · Heft 6 · S. 59 bis 61
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
„Merke: Zahnstörfelder sowie Tonsillen und Narben an den Tonsillen dürfen nur durch einen Arzt bzw. Zahnarzt behandelt werden. Für Heilpraktiker ist die Behandlung verboten!“ Dieser Satz im Beitrag „Mehrgleisig gegen Bechterew“, erschienen in der DHZ 1/2016, hat eine kontroverse Diskussion ausgelöst. In Leserbriefen wurden Argumente angeführt wie: Das Unterspritzen von Zahnherden sei keine Zahnheilkunde, sondern Teil einer neuraltherapeutischen Intervention; Zahnstörfelder zählten nicht zu den Erkrankungen im Mundraum und dürften behandelt werden; Tonsillen seien kein Teil des Mundbereichs und dürften auf jeden…