CareLit Fachartikel
Speziallaborleistungen: Für Heilpraktiker zulässig?
Rommelfanger, U. · Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift · 2016 · Heft 2 · S. 72 bis 74
Dokument
284564
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Laborleistungen zählen zum Standardrepertoire der Naturheilpraxis, sind jedoch nur für Ärzte explizit juristisch geregelt, zuletzt in der 4. Änderungsverordnung der GOÄ. Aus der Rechtsprechung lässt sich gleichwohl folgern, dass Laborleistungen einschließlich Speziallabor nach Abschnitt MIII und MIV GOÄ von Heilpraktikern beauftragt werden dürfen. Hierbei sind in der Abrechnung regelmäßig nur solche Leistungen als eigene Leistung ausweisbar, die auch selbst erbracht wurden.
Schlagworte
LEISTUNG
RECHTSPRECHUNG
ÄRZTE
Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift