CareLit Fachartikel

Speziallaborleistungen: Für Heilpraktiker zulässig?

Rommelfanger, U. · Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift · 2016 · Heft 2 · S. 72 bis 74

Dokument
284564
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift
Autor:innen
Rommelfanger, U.
Ausgabe
Heft 2 / 2016
Jahrgang 11
Seiten
72 bis 74
Erschienen: 2016-03-30 13:00:00
ISSN
1862-2267

Zusammenfassung

Laborleistungen zählen zum Standardrepertoire der Naturheilpraxis, sind jedoch nur für Ärzte explizit juristisch geregelt, zuletzt in der 4. Änderungsverordnung der GOÄ. Aus der Rechtsprechung lässt sich gleichwohl folgern, dass Laborleistungen einschließlich Speziallabor nach Abschnitt MIII und MIV GOÄ von Heilpraktikern beauftragt werden dürfen. Hierbei sind in der Abrechnung regelmäßig nur solche Leistungen als eigene Leistung ausweisbar, die auch selbst erbracht wurden.

Schlagworte

LEISTUNG RECHTSPRECHUNG ÄRZTE Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift