CareLit Fachartikel
Im Paragrafendschungel
Fritz, S. · Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift · 2014 · Heft 3 · S. 64 bis 68
Dokument
285029
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wenn Sie als Heilpraktiker für sich werben wollen, müssen Sie die entsprechenden Verbote und Gebote im Heilmittelwerbegesetz beachten. Vor allem § 3 und § 11 HWG sind für Sie relevant: § 3 regelt die Unzulässigkeit irreführender Werbung, § 11 bezieht sich auf Werbemaßnahmen außerhalb der Fachkreise. Bezüglich § 11 sollten Sie auch die Neuerungen beachten, die im Oktober 2012 in Kraft getreten sind.
Schlagworte
HEILMITTELWERBEGESETZ
HEILPRAKTIKER
Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift