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Was hat sich mit der 15. AMG-Novelle für Heilpraktiker geändert? Ein aktueller Überblick

Hasskarl, H.; Bakhschai, R.B. · Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift · 2010 · Heft 3 · S. 12 bis 15

Dokument
285947
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift
Autor:innen
Hasskarl, H.; Bakhschai, R.B.
Ausgabe
Heft 3 / 2010
Jahrgang 5
Seiten
12 bis 15
Erschienen: 2010-07-01 13:00:00
ISSN
1862-2267

Zusammenfassung

Mit Inkrafttreten der sog. 15. AMGNovelle [1] hat sich der arzneimittelrechtliche Rahmen für von Heilpraktikern (und Ärzten) hergestellten Arzneimitteln grundlegend geändert. Da aufgrund der Gesetzesänderung der Vorgang nunmehr – im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage – dem Anwendungsbereich des AMG [2] unterliegt, sind zum einen verschiedene Rechtspflichten wie Anzeigepflicht oder ggf. Herstellungserlaubnispflicht von dem herstellenden Heilpraktiker zu beachten. Zum anderen sind nunmehr auch sonstige Anforderungen bei der Arzneimittelherstellung vom herstellenden Heilpraktiker zu erfüllen. Die wesentlichen Gesi…

Schlagworte

HEILPRAKTIKER Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift