Was hat sich mit der 15. AMG-Novelle für Heilpraktiker geändert? Ein aktueller Überblick
Hasskarl, H.; Bakhschai, R.B. · Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift · 2010 · Heft 3 · S. 12 bis 15
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit Inkrafttreten der sog. 15. AMGNovelle [1] hat sich der arzneimittelrechtliche Rahmen für von Heilpraktikern (und Ärzten) hergestellten Arzneimitteln grundlegend geändert. Da aufgrund der Gesetzesänderung der Vorgang nunmehr – im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage – dem Anwendungsbereich des AMG [2] unterliegt, sind zum einen verschiedene Rechtspflichten wie Anzeigepflicht oder ggf. Herstellungserlaubnispflicht von dem herstellenden Heilpraktiker zu beachten. Zum anderen sind nunmehr auch sonstige Anforderungen bei der Arzneimittelherstellung vom herstellenden Heilpraktiker zu erfüllen. Die wesentlichen Gesi…