Neu: Qualifizieren Sie sich mit der DHZ
N.N. · Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift · 2008 · Heft 2 · S. 27 bis 28
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Fortbildung ist süße Pflicht! Wir Heilpraktiker bilden uns sehr engagiert und meist auch mit Vergnügen regelmäßig fort - ganz ohne Zwang und Pflicht, einfach, weil wir wissen, dass wir dies unseren Patienten schuldig sind und eine Praxis sich heutzutage auch kaum anders erfolgreich führen ließe. Doch tatsächlich sind wir nach der Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH, Artikel 5) zur ständigen Fortbildung verpflichtet. Diese Fortbildung müssen wir zudem nachweisen - im Extremfall vor Gericht. Ganz unabhängig davon ist eine kontinuierliche und qualifizierte Fortbildung heutzutage sicher unerlässlich. Nicht nur Poli…