Gentechnik bei Lebensmitteln – Teil 1: Kennzeichnung
Klaus-Dieter Jany · Ernährung & Medizin · 2017 · Heft 3 · S. 17 bis 20
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die positive Kennzeichnung der Gentechnik unterliegt einer Kennzeichnungspflicht. Dagegen erfolgt die Auslobung „ohne Gentechnik“ stets freiwillig. Kennzeichnungspflicht besteht nur für Lebensmittel, die einen gentechnisch veränderten Organismus (GVO) darstellen oder Zutaten aus GVO enthalten. In Deutschland sind nahezu keine kennzeichnungspflichtigen Lebensmittel im Handel. Deutschland ist damit aber nicht gentechnikfrei im Bereich der Lebensmittel. Die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung dient grundsätzlich der Information von Verbrauchern; sie stellt keinen Warnhinweis dar.