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Gentechnik bei Lebensmitteln – Teil 1: Kennzeichnung

Klaus-Dieter Jany · Ernährung & Medizin · 2017 · Heft 3 · S. 17 bis 20

Dokument
287407
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Ernährung & Medizin
Autor:innen
Klaus-Dieter Jany
Ausgabe
Heft 3 / 2017
Jahrgang 32
Seiten
17 bis 20
Erschienen: 2017-03-15 11:56:43
ISSN
1439-1635

Zusammenfassung

Die positive Kennzeichnung der Gentechnik unterliegt einer Kennzeichnungspflicht. Dagegen erfolgt die Auslobung „ohne Gentechnik“ stets freiwillig. Kennzeichnungspflicht besteht nur für Lebensmittel, die einen gentechnisch veränderten Organismus (GVO) darstellen oder Zutaten aus GVO enthalten. In Deutschland sind nahezu keine kennzeichnungspflichtigen Lebensmittel im Handel. Deutschland ist damit aber nicht gentechnikfrei im Bereich der Lebensmittel. Die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung dient grundsätzlich der Information von Verbrauchern; sie stellt keinen Warnhinweis dar.

Schlagworte

GENTECHNIK INFORMATION DEUTSCHLAND Ernährung & Medizin