Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) – Nährwertangaben und Allergenkennzeichnung
Susanne Koch · Ernährung & Medizin · 2016 · Heft 3 · S. 13 bis 16
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt die Kennzeichnung von Lebensmitteln in der Europäischen Union. Sie legt fest, dass Nährwertangaben und Informationen zu Allergenen klar und verständlich auf Verpackungen angegeben werden müssen. Ziel der Verordnung ist es, Verbraucherinnen und Verbrauchern eine informierte Entscheidung beim Kauf von Lebensmitteln zu ermöglichen. Nährwertangaben müssen Angaben zu Energiegehalt, Fetten, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweißen und Salz enthalten. Zudem sind Allergene, die gesundheitliche Risiken bergen können, deutlich zu kennzeichnen, um Allergikern