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Die Lebensmittelinformationsverordnung zur Allergenkennzeichnung loser Waren: Was bedeutet sie für die Praxis?

Sabine Poschwatta-Rupp · Ernährung & Medizin · 2015 · Heft 3 · S. 30 bis 32

Dokument
287527
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Ernährung & Medizin
Autor:innen
Sabine Poschwatta-Rupp
Ausgabe
Heft 3 / 2015
Jahrgang 30
Seiten
30 bis 32
Erschienen: 2015-03-15 11:59:33
ISSN
1439-1635

Zusammenfassung

Seit 13.12.2014 ist die Umsetzung der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) verpflichtend. Ernährungsfachkräfte in der Gemeinschaftsverpflegung, bei Herstellern und in der Beratung sind gefordert. Speisepläne z. B. müssen eine korrekte Allergenkennzeichnung enthalten. Worauf zu achten ist und warum eine schriftliche Dokumentation auch bei mündlichen Auskünften erforderlich ist, zeigt dieser Beitrag.

Schlagworte

BERATUNG DOKUMENTATION Ernährung & Medizin