CareLit Fachartikel
Die Lebensmittelinformationsverordnung zur Allergenkennzeichnung loser Waren: Was bedeutet sie für die Praxis?
Sabine Poschwatta-Rupp · Ernährung & Medizin · 2015 · Heft 3 · S. 30 bis 32
Dokument
287527
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit 13.12.2014 ist die Umsetzung der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) verpflichtend. Ernährungsfachkräfte in der Gemeinschaftsverpflegung, bei Herstellern und in der Beratung sind gefordert. Speisepläne z. B. müssen eine korrekte Allergenkennzeichnung enthalten. Worauf zu achten ist und warum eine schriftliche Dokumentation auch bei mündlichen Auskünften erforderlich ist, zeigt dieser Beitrag.
Schlagworte
BERATUNG
DOKUMENTATION
Ernährung & Medizin