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Weimer, T. · GGP - Fachzeitschrift für Geriatrische und Gerontologische Pflege · 2018 · Heft 6 · S. 247 bis 247
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In Bezug auf die freiheitsentziehende Maßnahme der Fixierung entschied das OLG Hamm, dass es entscheidend sei, ob es vor dem Sturzereignis konkrete Hinweise auf eine akute Sturzgefährdung gab. Eine lediglich latent vorhandene Sturzneigung ist nicht geeignet, eine allgemeine Fixierung oder beständige Überwachung eines Patienten zu rechtfertigen. Dabei betonte das OLG: Neben dem Schutz vor krankheitsbedingten Selbstgefährdungen schulde das Krankenhaus zugleich auch die Förderung der Selbstständigkeit und der Mobilität des Patienten im jeweils angemessenen Maße. OLG Hamm, Beschluss v. 18.03.2015 – 3 U 20/14 Darf ei…