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Weimer, T. · GGP - Fachzeitschrift für Geriatrische und Gerontologische Pflege · 2018 · Heft 5 · S. 199 bis 199
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Durch die Verlängerung krankheitsbedingten Leidens wegen künstlicher Ernährung mittels PEG-Sonde kann sich ein behandelnder Arzt schadensersatzpflichtig machen. Das OLG München hat entschieden, dass der behandelnde Arzt nach § 1901b Abs. 1 BGB umfassende Informationspflichten bezüglich der medizinischen Indikation einer künstlichen Ernährung im Stadium der reinen palliativen Versorgung gegenüber dem Betreuer des Patienten hat. Diese Nicht-Information – und nicht die Nicht-Beendigung – hinsichtlich der PEG-Sonde stellt einen rechtswidrigen körperlichen Eingriff und eine Pflichtverletzung des Behandlungsvertrags d…