Rechtsticker
Weimer, T. · GGP - Fachzeitschrift für Geriatrische und Gerontologische Pflege · 2018 · Heft 2 · S. 55 bis 55
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einem Beschluss festgestellt, dass neben Pflegemängeln auch Dokumentationsmängel für eine Betriebsuntersagung eines Alten- und Pflegeheims herangezogen werden können. Denn Dokumentationsfehler tragen abstrakt das Risiko einer Gefährdung der Rechtsgüter Leben und körperliche Unversehrtheit in sich. Hierbei kommt es nicht auf die Quantität der Fehler an, sondern auf die aus den Dokumentationsmängeln resultierende Gefährdungslage. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 24. April 2017 – 12 ZB 13.2094 – Das Verwaltungsgericht Düsseldorf nahm zur Frage der Abgren…