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Weimer, T. · GGP - Fachzeitschrift für Geriatrische und Gerontologische Pflege · 2017 · Heft 4 · S. 151 bis 151
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Oberlandesgericht Köln hat in einem Hinweisbeschluss bekannt gegeben, dass für einen Dekubitus oder Hautschaden in Folge eines behaupteten Pflege- oder Behandlungsfehlers ein pflegewissenschaftliches Gutachten maßgeblich ist. Der ärztliche Verantwortungsbereich ist erst dann eröffnet, wenn sich der konkrete Fall wegen zusätzlicher Risikofaktoren von anderen Fällen erheblich unterscheidet. Hierzu reicht das bloße Vorliegen von Demenz, Harn- und Stuhlinkontinenz nicht aus. OLG Köln, Hinweisbeschluss vom 11.01.2017 – 5 U 82/16 Beratertipp: Der eigenverantwortliche Bereich der Pflegefachkräfte zur Einschätzung d…