CareLit Fachartikel
Einstweiliger Rechtsschutz; Erteilung einer Zustimmung zur ordentlichen Kündigung; Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO
N.N. · Behinderung und Recht · 2023 · Heft 2 · S. 51 bis 56
Dokument
288552
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Entscheidung des Integrationsamts, mit der die Zustimmung zu einer Kündigung erteilt wurde, ist unzulässig. Eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage verbessert nicht die Rechtsstellung im Kündigungsschutzprozess. Sächsisches OVG, Beschluss vom 24.11.2022 - 3 B 266/22.
Schlagworte
ARBEITSZEIT
WIRKUNG
ARBEITGEBER
ENTSCHEIDUNG
ARBEITSPLATZ
BEURTEILUNG
URTEIL
VORSCHRIFTEN
ARBEITNEHMER
RECHTSPRECHUNG
PRAXIS
MENSCHEN
ARBEIT
ES
EIGNUNG
HÖHE