CareLit Fachartikel
Kein Feiertagszuschlag ohne Freizeitausgleich für nicht tarifgebundene Einrichtungen.
Greiner, M. · Häusliche Pflege · 2023 · Heft 4 · S. 20 bis 21
Dokument
288583
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Pflegeeinrichtungen, die sich am regional üblichen Entlohnungsniveau nach § 72 Absatz 3b Satz 1 Nummer 4 SGB XI orientieren, sind nicht verpflichtet, einen Feiertagszuschlag ohne Freizeitausgleich zu gewähren.
Schlagworte
ARBEITGEBER
ENTSCHEIDUNG
KOSTENERSTATTUNG
LEISTUNG
ANPASSUNG
AUTISMUS
ELTERN
FEIERTAG
HILFE
ES
Häusliche Pflege